Handlungsfähige Naturpark-Geschäftsstellen sind die Voraussetzung für die gute inhaltliche Arbeit der Naturparke.

Sie wirken gezielt und nachhaltig indem sie

  • über eine angemessene Ausstattung an Personal mit mindestens 6 qualifizierten Vollzeitstellen pro Geschäftsstelle sowie Rangern und ein Basisbudget verfügen
  • neben Mitteln aus Kommunen, der Wirtschaft und Bürgerschaft zur Eigenmittelabsicherung für Projekte aus der Naturparkplanung zusätzlich eine stärkere Finanzierung auf Landesebene erhalten
  • bei Plänen und Strategien zu Naturschutz, Bildung, Tourismus und Regionalentwicklung auf allen Ebenen frühzeitig mitwirken können und berücksichtigt werden
  • Zugang und Mitsprache zu Förderprogrammen und Sondermitteln zum Erreichen der übergeordneten und operativen Ziele der Naturparke erhalten
  • im Hessischen Naturschutzgesetz entsprechend der „integrativen Schutzgebiete“ laut Wartburger Programm fest verankert werden.

Auf Landesebene soll die enge und erfolgreiche Zusammenarbeit der „Arbeitsgemeinschaft Hessische Naturparke“ aufrechterhalten und weiterentwickelt werden. Diese soll über ein hierfür bereitgestelltes Budget und eine Koordinierungsstelle unterstützt werden.